§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und mir, Anne-Katrin Enderlein, Anne-Frank-Straße 8 / 90459 Nürnberg (künftig: Auftragnehmerin), ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Lieferungen und Leistungen
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder in Textform erklärter (z. B. E-Mail) Auftragsbestätigung, spätestens mit der Annahme der Leistung durch den Kunden zustande.
(2) Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ohne andere schriftliche Vereinbarungen aus der Auftragsbestätigung bzw. dem jeweils geschlossenen Einzelvertrag.
(3) Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4) Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Die Auftragnehmerin kommt nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von der Auftragnehmerin verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde der Auftragnehmerin erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
(5) Liefertermine verlängern sich für die Auftragnehmerin angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Ereignissen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunden seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, oder nachträgliche Änderungswünsche äußert, die von der Auftragnehmerin angenommen wurden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, wird die hälftige Vergütung sofort mit Vertragsschluss fällig. Die zweite Hälfte der Vergütung wird bei Abnahme fällig, oder zwei Wochen nach Übergabe, wenn keine berechtigten Gründe für eine Nichtabnahme durch den Kunden angegeben wurden.
(2) Es gilt das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar.
(3) Ergibt sich durch einen nachträglichen Änderungswunsch des Kunden, der durch die Auftragnehmerin angenommen wurde, ein Mehraufwand, ist dieser nach Zeitaufwand zum üblichen Stunden-satz zu vergüten.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässig-keit. Ferner für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, de-ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet die Auftragnehmerin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Hierzu gehört die vereinbarte Anlieferung von Vorlagen, wie Texten und Bildern, in der jeweils vereinbarten Form und zu den vereinbarten Zeitpunkten. Wurde keine Form gesondert vereinbart, gilt als vereinbart, dass diese in elektronisch verwertbarer Form anzuliefern sind. Sollte der Kunde die Vorlagen in einer anderen als der vereinbarten Form anliefern, ist die Auftragnehmerin berechtigt, etwaige Arbeiten für eine notwendige Konvertierung gesondert in Rechnung zu stellen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass das von ihm angeliefertes Material frei von Rechten Dritter ist, insbesondere nicht gegen Urheberrechte Dritter verstößt. Er stellt die Auftragnehmerin hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Rechteeinräumung
(1) Grundsätzlich bestimmt sich die Rechteeinräumung an sämtlichen nach dem Urheberecht schutzfähigen Leistungen nach dem zugrunde gelegten Vertragszweck. Soweit nichts anders vereinbart wurde oder der zugrunde gelegte Vertragszweck nichts anders unbedingt erfordert, wird an sämtlichen nach dem Urheberecht schutzfähigen Leistungen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungs- und Verbreitungsrecht eingeräumt.
(2) Die Rechteeinräumung steht unter der Bedingung der endgültigen Zahlungen des vereinbarten Honorars.
(3) Wird nichts Gegenteiliges vereinbart, ist die Auftragnehmerin berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urheberrechtsnachweis anzubringen.
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt den Kunden als Referenz zu nennen. Der Kunde räumt der der Auftragnehmer hierzu ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an seiner geschäftlichen Bezeichnung und dem zugehörigen Logo ein.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Nürnberg.